Die Anzugsordnung des Kochs bzw. der Köchin
– festes Schuhwerk entsprechend den Sicherheitsbestimmungen – Kochhose, Kochjacke, Kochschürze, Kochmütze, Halstuch (Schweißtuch), Anfasser (Torchon) Diese Verordnung über die Berufsbekleidung gilt bei der täglichen Arbeit und bei den Zwischen- und Abschluß- Prüfungen. Wer in der Gastronomie tätig sein möchte hat einen gültigen Hygiene- Ausweis zu besitzen und seinem Arbeitgeber vorzulegen. Bei weiteren Fragen helfen wir Euch gerne weiter! Euer Team weiterlesen Die Anzugsordnung des Kochs bzw. der Köchin