– festes Schuhwerk entsprechend den Sicherheitsbestimmungen
– Kochhose, Kochjacke, Kochschürze, Kochmütze, Halstuch (Schweißtuch), Anfasser (Torchon)
Diese Verordnung über die Berufsbekleidung gilt bei der täglichen Arbeit und bei den Zwischen- und Abschluß- Prüfungen.
Wer in der Gastronomie tätig sein möchte hat einen gültigen Hygiene- Ausweis zu besitzen und seinem Arbeitgeber vorzulegen.
Bei weiteren Fragen helfen wir Euch gerne weiter! Euer Team von My Buffet 😉